Afrikas letzer Kolonialkonflikt

Etwa so groß wie die alte Bundesrepublik, liegt die Westsahara zwischen Marokko, Mauretanien und Algerien an der westafrikanischen Küste. Das Land bietet mehr als Dürre und Sand. Fischreiche Gewässer vor der Küste, Öl, Eisen- und Kupfererze, das zweitgrößte Phosphatvorkommen der Erde. Weitere Rohstoffvorkommen werden vermutet. Unmittelbar nach dem Rückzug der spanischen Kolonialherren 1975 wurde die Westsahara von Marokko besetzt. Die Eroberer vertrieben die dort lebenden Menschen. Unter dem Schutz ihrer im Widerstand gegen Spanien entstandenen Befreiungsbewegung Frente Popular de Liberación de Saguia el Hamra y Rio de Oro (POLISARIO) sammelten sich die Flüchtlinge in eilends in der Wüste errichteten Lagern. In den ersten Wochen des Jahres 1976 warf die marokkanische Luftwaffe Phosphor- und Napalmbomben über den Flüchtlingslagern ab, die 25.000 Menschen den Tod brachten. Um den Überlebenden des Bombenterrors eine Zuflucht zu bieten, stellte Algerien den Flüchtlingen vorübergehend ein Gebiet in der Nähe der Wüstenstadt Tindouf zur Verfügung.

Die Westsahara ist der letzte Kolonialkonflikt in Afrika. Als ehemalige spanische Kolonie gelten für das Land der Saharawis die Dekolonialisierungsbeschlüsse der Vereinten Nationen, die ihnen auch das Selbstbestimmungsrecht garantieren. Nachdem Marokko unter Vermittlung der UNO die Forderung der Saharawis nach einer freien und geheimen Abstimmung über die Zukunft der Westsahara vertraglich anerkannte, stellte die POLISARIO ihren bewaffneten Widerstand 1991 ein. Vertrags- und völkerrechtswidrig blockiert Marokko die Durchführung der Abstimmung noch heute. Aber nicht der wortbrüchige Aggressor steht unter internationalem Druck, sondern die Flüchtlinge in der Wüste. Obwohl sie jedes Recht auf ihrer Seite haben, werden ihnen immer neue Zugeständnisse abverlangt. Jede weitere Verzögerung richtet sich einzig und allein gegen die Opfer des Konfliktes und spielt Marokko in die Hände.

Flüchtlingslager in der Geröllwüste
Seit einem viertel Jahrhundert leben die Saharawis nun schon in der algerischen Geröllwüste: 160.000 Menschen, von der Weltöffentlichkeit vergessen, im Kalkül der Mächtigen ohne jede Bedeutung. 1976 haben sie dort die Demokratische Arabische Republik der Sahara ausgerufen, die 1984 in die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) aufgenommen wurde. Diese „Republik im Exil“ organisiert seither ihr Überleben: mitten in der Wüste entstanden Städte aus Zelten und einfachen Lehmbauten, Ministerien, Schulen, Krankenhäuser und einfache, in mühseliger Arbeit angelegte Gemüsegärten; ein laizistisches, von Toleranz geprägtes Gemeinwesen, das sich deutlich von der autoritär-feudalistischen Herrschaft unterscheidet, die Marokkos Monarchie im eigenen Land und in der besetzten Westsahara errichtet hat. Unter den unwirtlichen Bedingungen ihres Wüstenexils bleiben die Menschen von internationaler Hilfe abhängig. Die bi- und multilateralen Hilfen sind unzureichend und erfolgen so unregelmäßig, dass es immer wieder zu Versorgungsengpässen kommt. Frische vitaminreiche Nahrung, vor allem für das Wachstum der Kleinkinder wichtig, gibt es nur selten oder in geringen Mengen. Diese fortgesetzte qualitative wie quantitative Unterversorgung führt zu gravierenden gesundheitlichen Problemen. Die Kinder sind zu einem großen Teil in ihrer physischen und intellektuellen Entwicklung beeinträchtigt, manche dieser Schädigungen sind irreversibel.
Nicht zuletzt deshalb setzen die Saharawis ihren Kampf um Selbstbestimmung auch nach 25 Jahren fort.

Enteignung
Marokko verweigert den Saharawis aber nicht nur ihr Recht auf demokratische Selbstbestimmung, sondern schloss mit den beiden Erdölproduzenten Total Elf Fina und KerrMcGee Explorationskontrakte für vermutete Ölquellen in den Küstengewässern der Westsahara ab. Marokko und die Ölmultis verstoßen damit gegen internationales Recht, da die Vereinten Nationen die marokkanische Souveränität über die letzte Kolonie Afrikas nicht anerkennen und in ihrer Resolution „die Ausbeutung kolonialer und nicht-unabhängiger Territorien durch ausländische Wirtschaftsinteressen“ als illegitim zurückweisen. Obwohl die Saharawis alles Recht auf ihrer Seite haben, werden sie von den etwaigen Gewinnen der Ölkonzerne keinen Cent erhalten.
 

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